Coronavirus – die Rechte der Verbraucher

Schon seit Wochen breitet sich der sogenannte Coronavirus in China aus, und greift mittlerweile auch auf andere Länder über. Er ist längst in Europa angekommen, in Italien liegen Großstädte wie Mailand fast komplett lahm. Auch in Deutschland sind die ersten Fälle bekannt geworden. Die Spekulationen darüber, ob sich der Virus in Schach halten lässt oder sich sehr stark verbreiten wird, sind im Grunde genommen überflüssig. Niemand kann genau voraussagen, ob und wenn ja wie stark sich der Virus verbreiten wird. Klar ist nur, dass es mittlerweile immer öfter vorkommt, dass Menschen ihren geplanten Reisen absagen oder an einer Großveranstaltung aus Angst vor einer Ansteckung nicht teilnehmen möchten. Aber wie sieht es in diesem Fall mit den Rechten der Verbraucher aus?

Großveranstaltungen – können Tickets zurückgeben werden?

Bei Großveranstaltungen ist es so, dass der Verbraucher das Geld nur dann zurückerstattet bekommt, wenn die Veranstaltung offiziell abgesagt wird. Entscheidet der Verbraucher selbst, dass ihm die Teilnahme zu gefährlich ist, existiert kein Recht auf Erstattung. In dem Fall kann nur auf die Kulanz des Veranstalters gehofft werden. Wird die Veranstaltung auf ein späteres Datum verschoben, erstatten Veranstalter auch schon einmal das Geld zurück, wenn der Käufer der Karten an diesem Termin keine Zeit hat. Aber auch hier gibt es keine Pflicht auf Rücknahme der Tickets.

Von einer Reise zurücktreten

Im Moment möchten viele Verbraucher, die eine Reise nach Italien gebucht haben, von ihrer Reise zurücktreten. Das zwar möglich, aber bei einer Stornierung muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter zumindest eine Entschädigung oder aber die gesamten Reisekosten verlangt. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Auswärtige Amt für die entsprechende Region eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Wer eine Reise nach China gebucht hat, kann diese problemlos stornieren, Reisen beispielsweise nach Italien nicht. Anders sieht es aus, wenn die Reise seitens der Veranstalters abgesagt wird, dann muss er den Reisenden die Kosten erstatten.

Quarantäne im Urlaub

Viele haben es bisher bereits erlebt, sie sind im Urlaub, und müssen diesen in Quarantäne verbringen. Betroffen sind beispielsweise Urlauber auf einem Kreuzfahrtschiff. In diesem Fall ist es so, dass die Kosten gedeckt sind, wenn der Zeitraum der Quarantäne den Zeitraum der Urlaubsreise nicht überschreitet. Für die Zeit danach kann es sein, dass die entstehenden Kosten zwischen dem Reiseveranstalter und dem Verbraucher aufgeteilt werden müssen. Das betrifft beispielsweise den Rückflug, wenn dieser auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden muss. Es ist durchaus möglich, dass der Verbraucher die Hälfte der Kosten selbst zahlen muss.

Quarantäne zu Hause

Treten in einer Region mehrere Coronavirus-Fälle auf ist es möglich, dass die Region unter Quarantäne gestellt wird, wie es auch in China der Fall ist. Dann bleiben Schulen und Kindergärten geschlossen, ebenso wie die Geschäfte. Für diesen Fall stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe einen Ratgeber zur Notfallvorsorge zur Verfügung. Darin ist eine persönliche Checkliste enthalten. Wichtig ist auf jeden Fall, dass jeder Haushalt Nahrungsmittel für mindestens 10 Tage im Haus haben sollte.

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