Passbilder – bald soll es sie nur noch im Amt geben

Der Pass oder der Personalausweis ist abgelaufen. Der erste Weg führt dann zum Fotografen und danach zum Amt, um einen neuen zu beantragen. Dieser Ablauf könnte sich aber schon bald ändern. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, sollen Passbilder nur noch auf dem Amt erstellt werden können. Selbstverständlich hat diese Änderung auch einen Grund: Ausweise sollen fälschungssicher gemacht werden. Sollte der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums angenommen werden, können Verbraucher ihre Passbilder nur noch im Bürgeramt erstellen lassen.

Das kommt auf die Verbraucher zu

Wichtig ist zu wissen, dass diese neue Regelung nur für neu beantragte Pässe oder Personalausweise gilt. Dies bedeutet, dass gültige Ausweise oder Pässe nicht erneuert werden müssen. Laut Ministerium ist es nicht notwendig, einen extra Foto-Termin im Bürgeramt zu vereinbaren. Der Antragsteller muss weiterhin lediglich einmal erscheinen. Das Fotografieren soll durch zwei Foto-Automaten erfolgen, die jede Passstelle erhalten soll. Alternativ sei auch der Einsatz von Kameras an den Schreibtischen der Mitarbeiter denkbar. Wie genau diese Änderung umgesetzt werden soll, steht noch nicht fest. Laut dem Sprecher des Ministeriums sollen für das Passfoto zwischen vier und sechs Euro fällig werden. Dieser Betrag wird als Aufwandsentschädigung bezeichnet. Allerdings soll dann auch gleich die Gebühr für den Ausweis oder den Pass steigen, und zwar um etwa drei Euro innerhalb der ersten fünf Jahre.

Die Kosten dieser Umstellung

Foto-Automaten sind nicht gerade günstig, und es gibt etliche Behörden, die diese Automaten benötigen. Geschätzt werden rund 11.000 dieser Automaten benötigt. Die Anschaffung und die Wartung dieser Foto-Automaten soll laut Ministerium in den ersten fünf Jahren 177 Millionen Euro kosten. Nach Ablauf dieser fünf Jahre werden für die Instandhaltung der Automaten jährlich rund 12 Millionen Euro gerechnet. Stimmen der Bundestag und der Bundesrat zu, sollen diese Neuerungen im Sommer 2022 in Kraft treten.

Warum ist diese Maßnahme erforderlich?

Diese Frage stellen sich viele Verbraucher. Das sogenannte Morphing ist der Anlass dafür, dass diese Neuregelung angeregt wird. Durch eine geschickte Manipulation ist es möglich, dass zwei Personen denselben Ausweis nutzen können für einen Grenzübertritt. Personalausweise und Pässe müssten unbedingt fälschungssicher gemacht werden laut Ministerium, nur dann könnten deutsche Bürger auch weiterhin ohne Visa in die meisten Staaten reisen. Für den Verbraucher ändert sich im Grunde nicht viel, nur der zusätzliche Gang zum Fotografen fällt weg. Eigentlich eine nützliche Änderung, die Zeit spart.    

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