Verbraucherschutz im Online-Handel nicht ausreichend

Schnell etwas online einkaufen – viele Verbraucher nutzen bereits diesen einfachen und schnellen Weg. Selbstverständlich möchte niemand zu viel bezahlen, daher sind Vergleichsportale und Online-Plattformen sehr beliebt. Diese bieten die Möglichkeit, Käufer und Händler zusammenzuführen. Laut einem Gutachten von Verbraucherschützern ist es aber notwendig, dass diese Portale und Plattformen rechtlich stärker in die Verantwortung genommen werden müssen. In dem Gutachten heißt es, dass vor allen Dingen Anpassungen im Vertrags- und Verbraucherrecht notwendig sind. Dieses von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegebene Gutachten wurde nun in Berlin von Prof. Christoph Busch vorgestellt.

Anlass für dieses Gutachten waren zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Es habe viele Streitfälle gegeben in denen es unklar war, wer denn überhaupt der zuständige Ansprechpartner sei. Dazu kam, dass der Kundenservice diverser Vermittlungsplattformen nur sehr schlecht erreichbar sei, zudem könnten sie oft auch gar nicht weiterhelfen. In Bezug auf Online-Marktplätze sei es laut Verbrauchern auch zu Problemen mit der Zahlungsabwicklung gekommen. Es wurden sogar ungerechtfertigte Inkasso-Forderungen gestellt.

Als ein weiteres Problem werden sogenannte Kontaktsperren genannt. Diese entstehen dadurch, dass „zu viele“ Reklamationen getätigt werden. Durch diese Kontaktsperren ist es Verbrauchern dann gar nicht mehr möglich, einen eventuell vorhandenen Mangel zu reklamieren oder eine Bestellung zurückzusenden. Verlorengegangene Bestellungen können ebenfalls nicht gemeldet werden. Seitens der Verbraucherschützer wurden Testkäufe durchgeführt und Beschwerden bezüglich der Qualität von Produkten und Problemen mit dem Widerruf und der Rücksendung von Produkten nachgegangen.

Forderungen nach mehr Schutz für die Verbraucher

Aufgrund dieser Erfahrungen und dem erstellten Gutachten fordert Otmar Lell, der Leiter des Teams Recht und Handel beim vzbv, dass im sogenannten „Digital Service Act“ der Europäischen Kommission sehr konkret beschrieben werden soll, in welcher Art und Weise die Online-Marktplätze die von ihnen bereitgestellten Angebote gestalten müssen. Wichtig sei, dass die Betreiber dieser Marktplätze Klarheit darüber schaffen müssen, wer der eigentliche Vertragspartner ist. Zudem müsse auch die Erklärung des Anbieters überprüft werden, ob er als Privatperson oder Händler agiere. Es gebe viele kommerzielle Händler, die sich auf beliebten Marktplätzen wie beispielsweise eBay als privater Verkäufern tarnten, um die Gewährleistungspflichten zu umgehen.

Sogenannte sachfremde Kriterien wie beispielsweise Provisionszahlungen oder Werbezwecke dürften bei den Vergleichen und Rankings keinerlei Rolle spielen. Auch die Einflussnahme von Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen auf durch Nutzer generierte Bewertungen dürfe nicht stattfinden. Viele Portale und Plattformen nützten komplizierte Algorithmen, die den Bewertungen eine unterschiedlich starke Gewichtung zuordnen und dadurch eine Gesamtbewertung ermitteln, die nicht dem tatsächlichen Durchschnitt der Bewertungen der Nutzer entspricht. Es seit notwendig, dass die Kriterien der Gesamtbewertung erklärt würden, um eine unfaire Manipulation auszuschließen. Dabei spiele das Verhältnis der Wichtigkeit zueinander eine Rolle.

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