Gutscheine statt Geld zurück

Aufgrund der Corona-Krise wurden bisher bereits unzählige Veranstaltungen abgesagt. In dem Fall ist es für gewöhnlich so, dass der Verbraucher das gezahlte Geld zurückerhält. Der Bund hat aber jetzt entschieden, dass dies nicht mehr gelten soll. Stattdessen sollen die Kunden Gutscheine erhalten. Diese Maßnahme soll dafür sorgen, dass Reise-, Kultur- und Sportveranstalter weiterhin im Geschäft bleiben und vor einer Pleite geschützt werden.

Rettung vor der Insolvenz

Die teilweise recht hohen Erstattungssummen, die gerade im Bereich von Reiseveranstaltern zu finden sind, könnten schon bald zu einer großen Pleitewelle unter den Veranstaltern führen. Daher versucht die Bundesregierung, die Geld-zurück-Garantie, die bisher galt, durch eine Pflicht zur Annahme von Gutscheinen zu ersetzen. Auf eine entsprechende Regelung hat sich die Bundesregierung bereits am Donnerstag geeignet. Allerdings muss die EU-Kommission diesem Beschluss noch zustimmen. Gerade für die kleinen und mittelgroßen Reisebüros und -veranstalter könnte dieser Beschluss die Rettung bedeuten. Müssten die gezahlten Gelder sofort zurückerstattet werden, droht vielen Unternehmen die Insolvenz.

Verbraucherschutz ist dagegen

Die Verbraucherschützer sind von dieser Lösung überhaupt nicht angetan. Sie äußern scharfe Kritik an dem Vorgehen der Bundesregierung. Ihr Argument ist, dass die Kunden Vorkassezahlungen geleistet haben im Vertrauen darauf, dass sie ihr Geld zurückerhalten, wenn die Reise abgesagt wird. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bezeichnet diese Gutscheine als „Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen“. Dafür würden sie nicht einmal Zinsen erhalten. Zudem sei es so, dass viele Bürger gerade jetzt auf liquide Mittel angewiesen seien. Viele müssten Kredite aufnehmen, um ihre Rechnungen weiterhin zahlen zu können, und dafür müssten sie auch Zinsen zahlen.

EU-Kommission muss entscheiden

Ebenso kritisch wie die Verbraucherschützer sieht auch die EU-Kommission diese Regelung. Es ist noch nicht klar, ob sie dem Beschluss zustimmen wird. Notwendig wird die Zustimmung deshalb, weil es unter anderem die europäische Fluggastrechte-Verordnung ist, die den Kunden garantiert, dass sie bei abgesagten Flügen den Reisepreis innerhalb von sieben Tagen erstattet bekommen, bei Pauschalreisen innerhalb von 14 Tagen. Betroffen von dieser Regelung sollen Reisen sein, die vor dem 8. März gebucht wurden, und jetzt aufgrund der Pandemie abgesagt wurden. Statt des Reisepreises sollen die Kunden einen Gutschein erhalten. Dieser soll zudem durch den Staat abgesichert werden für den Fall, dass der Veranstalter insolvent wird. Für alle Verbraucher, für die ein Gutschein nicht zumutbar ist, soll es zudem ein Härtefallklausel geben. Der Gutschein soll eine Gültigkeit haben bis zum 31. Dezember 2021. Für den Fall, dass der Gutschein bis dahin nicht eingelöst wird, muss der Veranstalter dann doch noch den Wert erstatten. Die Entscheidung aus Brüssel steht noch aus.

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